Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies ist ein Muster.
Der Text beschreibt, was die Plattform leistet und wo ihre Grenzen liegen. Vor dem ersten Vertragsschluss gehört er anwaltlich geprüft — insbesondere die Regelungen zu Verfügbarkeit, Preisen, Laufzeit und Haftung.
Diese Seite ist noch nicht vollständig: 17 Pflichtangaben fehlen.
- Name des Unternehmens (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
- Straße und Hausnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
- Postleitzahl und Ort (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
- Vertretungsberechtigte Person (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG)
- E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG)
- Telefonnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG)
- Registergericht (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG)
- Registernummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG)
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG)
- Kontakt für Datenschutzanfragen (Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Datenschutzbeauftragte Person (Art. 13 Abs. 1 lit. b DSGVO)
- Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO)
- Zuständige Aufsichtsbehörde bei zulassungspflichtiger Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG)
- Gesetzliche Berufsbezeichnung (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG)
- Zuständige Kammer (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG)
- Berufsrechtliche Regelungen und wo sie einsehbar sind (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG)
- Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG)
Einzutragen in src/server/legal/anbieter.ts. Angaben, die es beim Betreiber nicht gibt, dort auf NICHT_ZUTREFFEND setzen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Plattform sofortunterweisung24 durch [Firmenname einschließlich Rechtsform] (nachfolgend „Anbieter“) an Unternehmen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern findet nicht statt.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Anbieter stellt dem Kunden eine internetbasierte Plattform zur Verfügung, über die der Kunde seinen Beschäftigten Unterweisungen und Belehrungen zuweisen, deren Durchführung begleiten und die Ergebnisse dokumentieren kann. Die Plattform erzeugt hierüber Nachweise mit Angabe von Kurs, Kursfassung, Rechtsgrundlage, Datum und angerechneter Lernzeit.
Die Überlassung erfolgt als Software as a Service. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes oder auf Installation beim Kunden besteht nicht.
§ 3 Grenzen der Leistung
Die Plattform ist ein Bildungs- und Dokumentationswerkzeug. Sie erbringt keine Rechtsberatung und trifft keine verbindliche Aussage darüber, welche Pflichten den Kunden im Einzelfall treffen.
Ob eine Unterweisung für eine bestimmte Person verpflichtend ist, richtet sich nach Betrieb und Tätigkeit. Die Plattform wertet die vom Kunden hinterlegten Merkmale aus und weist ungeklärte Voraussetzungen ausdrücklich als zu prüfen aus. Die Entscheidung trifft der Kunde.
Kurse, die nach ihrer Kennzeichnung nicht vollständig online erfüllbar sind, decken nur den Online-Anteil ab. Der Kunde bleibt für die weiteren Bestandteile — etwa den Bezug zur Gefährdungsbeurteilung, die Möglichkeit zur Rückfrage und eine praktische Einweisung vor Ort — selbst verantwortlich. Die Plattform kennzeichnet solche Kurse und stellt sie nicht als abschließende Erfüllung dar.
Die Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt wird durch die Plattform nicht ersetzt.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt durch Bestätigung der Registrierung durch den Anbieter zustande. Der Kunde versichert bei der Registrierung, als Unternehmer zu handeln.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hinterlegt die Angaben zu Betrieb und Beschäftigten vollständig und richtig. Auf ihnen beruht die Zuordnung der Unterweisungen.
- Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und meldet einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich. Für Verwaltungsrollen ist der zweite Faktor verpflichtend.
- Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der Beschäftigtendaten berechtigt ist und seine Beschäftigten nach Art. 13 DSGVO informiert hat.
- Vor der ersten Übermittlung von Beschäftigtendaten schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 6 Verfügbarkeit
Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von [Verfügbarkeit im Jahresmittel festlegen] bereit, gemessen am Monat und ohne angekündigte Wartungsfenster. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Arbeitszeit durchgeführt und vorab angekündigt.
§ 7 Preise und Zahlung
[Preismodell, Abrechnungszeitraum, Zahlungsziel und Folgen des Verzugs festlegen]
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 8 Laufzeit und Kündigung
[Mindestlaufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist festlegen]
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Vor Ende des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden die Nachweise, die dieser gesetzlich weiter aufbewahren muss, als Export bereit.
§ 9 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform und die darin bereitgestellten Inhalte für eigene Unterweisungen zu nutzen. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte oder deren Nutzung für eigene Schulungsangebote ist nicht gestattet.
An den Daten, die der Kunde einstellt, und an den daraus erzeugten Nachweisen erwirbt der Anbieter keine Rechte.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Der Anbieter haftet nicht für Nachteile, die daraus entstehen, dass der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben zu Betrieb oder Beschäftigten hinterlegt hat, oder dass er eine Unterweisung durchführt, die für die betreffende Person nicht die zutreffende ist.
§ 11 Datenschutz
Für die Daten der Beschäftigten ist der Kunde verantwortlich; der Anbieter handelt als Auftragsverarbeiter. Einzelheiten regelt der Vertrag nach Art. 28 DSGVO; die zugesagten Schutzmaßnahmen sind unter Auftragsverarbeitung beschrieben.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist [Sitz des Anbieters], soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand dieser Fassung: 20. September 2026